Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen
des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt.
Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.
Ein Architekt wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Durch ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte. Die Folge: Diverse größere Umbauten mussten umgesetzt werden.
Davon waren mehrere Gewerke betroffen, jedoch waren die am Bau beteiligten Handwerker nicht mehr verfügbar. Folglich kam es neben den massiven Mehrkosten zu größeren zeitlichen Verzögerungen beim Einzug – und damit zu Mietausfällen des Hausbesitzers.
Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach.
Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer
dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.
Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen PKW am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahnung erfolglos.
Der Schaden wurde auf 16.500 € geschätzt.